Unser Hinweis zur Altölverordnung

Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: – Verbrennungsmotorenöle – Getriebeöle – Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können das Altöl in einer geeigneten Verpackung in der Menge bei uns zurückgeben, welcher der bei uns gekauften Menge entspricht.

Rückgabeort ist unser Verkaufsort:

KfzTeilShop Henschel I Behlertstraße 38 I 14467 Potsdam.

Sie können die Öle dort jederzeit während unserer Öffnungszeiten abgeben. Alternativ können Sie uns das gebrauchte Öl – bei Übernahme der Versandkosten – auch zusenden. Bitte beachten Sie, dass für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können.

Falls Sie ein gewerblicher Endverbraucher sind, weisen wir darauf hin, dass wir uns Ihnen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können."Altöle sind Flüssigkeiten, die sowohl brennbar als auch wassergefährdend sind. Deshalb müssen Altöle nach dem Gebrauch über eine Altölannahmestelle entsorgt werden. Jegliche unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt. Das Beimischen von Fremdstoffen wie Lösungsmitteln, Bremsflüssigkeiten und Kühlflüssigkeiten ist verboten. Wir sind gemäß der Altölverordnung verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen: Verbrennungsmotorenöle – Getriebeöle – Ölfilter und die beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle.

Grundsätzlich ist die Entsorgung von Altöl auch an Tankstellen oder Wertstoffannahmestellen (zum Beispiel Recyclinghof am Ort) möglich, teilweise gegen eine Gebühr. Die zuständige Gemeindeaus-kunft vor Ort gibt Ihnen gerne Auskunft über die Möglichkeit der Altöl Entsorgung. Sollten Sie noch Fragen zur Entsorgung von Altöl haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gern dazu.

Altöl als Gefahrgut

Altöl wird in Abhängigkeit von seinem jeweiligen Flammpunkt als Gefahrgut eingestuft und ist de-mentsprechend besonders zu verpacken:

Flammpunkt > 61 °C: kein Gefahrgut
Flammpunkt zwischen 23°C und 61 °C: Gefahrgut; Verpackungsgruppe III (Stoffe mit geringer Gefahr)
Flammpunkt < 23 °C: Gefahrgut; Verpackungsgruppe II (Stoffe mit mittlerer Gefahr)