Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir als Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll.

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an kommunalen Sammelstellen oder im Handel vor Ort zurückgeben.

Als Vertreiber von Batterien sind wir zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die als Neubatterien in unserem Sortiment gelistet sind oder gelistet waren. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher auch hier ausreichend frankiert an uns zurückschicken oder unentgeltlich bei uns abgeben:

KfzTeilShop Henschel I Behlertstraße 38 I 14467 Potsdam.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Müll-tonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:


1. "Cd" steht für Cadmium / Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
2. "Hg" steht für Quecksilber / Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
3. "Pb" steht für Blei / Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Bei Fahrzeugbatterien gelten die folgenden Besonderheiten:
Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro ein-schließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt.

Vertreiber ist, wer Batterien gewerblich an den Endnutzer abgibt. Endnutzer ist ein Konsument, der Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzt und in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert. Fahrzeugbatterien sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeuge sind in diesem Zusammenhang Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Fahrzeug-Altbatterien werden über die Vertreiber und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zurückgenommen. Sie können Fahrzeug-Altbatterien unentgeltlich bei der oben genannten Annahmestelle zurückgeben.

Der Endnutzer erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie ohne Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie einen Nachweis über den gesetzlichen Pfandbetrag, der gesondert auf der Rechnung ausgewiesen ist. Die Rückerstattung des Pfandbetrages erfolgt durch Überweisung auf das vom Endnutzer angegebene Konto.